Unsere AGB`s Reisen

Abschluß des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten "Die Taucher" Waltraud Binanzer, nachfolgend Reiseveranstalter genannt, den Abschluss eines Reisevertrages an. Mit unserer schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für Sie verbindlich. Weicht unsere Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, weisen wir Sie hierauf ausdrücklich hin. Der Vertrag kommt auf Grundlage eines Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären.

Bezahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises pro Person, bei Kreuzfahrten im außerdeutschen Raum bis zu 33% fällig. 120 Tage vor Abreise sind weitere 60% fällig, 60 Tage vor Abreise dann die Restsumme. In Einzelfällen können bei Vermittlung je nach Veranstalter andere Anzahlungsbeträge erhoben werden. Auf diese wird in der Ausschreibung und/oder bei Rechnungsstellung ausdrücklich hingewiesen.

Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Rechnung / Auftragsbestätigung.

Sofern Sie als Anmelder ausdrücklich und gesondert erklären, für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitangemeldeten Personen einzustehen, haften Sie dafür neben den mitangemeldeten Personen.

Leistungen
Die Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt. Mündliche Abreden, die im Gegensatz zu den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3.2 Orts- bzw. Hotelprospekte, sowie im Web veröffentlichte Bilder und Grafiken, haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

Die Leistungen der verschiedenen Beförderungsträger werden vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt.

Leistungs- und Preisänderungen, Absage
Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eingetreten und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die angegebenen Flugzeiten beruhen auf den momentan bestehenden Flugplänen. Ein Wechsel der ursprünglich vorgesehenen Fuggesellschaft, des Fluggerätes, der Route, des Flughafens, die Einführung von zunächst nicht vorgesehenen Zwischenlandungen, etc. bleiben vorbehalten, da die Flugpläne immer 6 - 8 Wochen vor Änderung des Flugplans bekannt gegeben werden. Für hieraus resultierende Verspätungen und eventuelle Zeitverschiebungen übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung, da er hierauf keinen Einfluss hat. Findet im Einzelfall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug zur Nachmittags- oder Abendzeit, der Rückflug dagegen in den Morgen- oder Vormittagsstunden statt, besteht kein Ersatzanspruch für eine etwa dadurch entfallene Verpflegungsleistung. Mit der Reisebuchung wird ausdrücklich diese Klausel anerkannt, insbesondere, dass es keinen Rücktrittsgrund darstellt, sollte einer der o.g. Ursachen auftreten.

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus wichtigen Gründen eine andere Reiseunterkunftart, Transportart oder Klasse zu wählen, bzw. das ausgeschriebene Programm zu ändern. Er ist verpflichtet, Sie über derartige Änderungen unverzüglich zu informieren, soweit dies technisch und zeitlich möglich ist. Eventuell sich zu Ihren Gunsten ergebende Preisdifferenzen werden zurückerstattet. Die Rückerstattung errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Preis für die gebuchte und dem Preis für die erhaltene Leistung. Maßgebend sind hierfür unsere Katalogpreise oder die sich aus der Preisliste der jeweiligen Leistungsträger ergebenden Preise.

Bei Gruppenreisen ist der Reiseveranstalter 4 Wochen vor Beginn des Reisetermins auch zur Absage berechtigt, wenn die Mindestteilnehmerzahl der Reise nicht erreicht wird. Eingezahlte Beträge werden in diesem Fall voll zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind dagegen ausgeschlossen.

Liegt der Reisetermin später als 6 Wochen nach Vertragsabschluss, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und die unvorhersehbar waren (z.B. Wechselkursschwankungen) ; die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10%, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung des Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich erklärt werden.

Rücktritt durch den Reisenden oder Umbuchung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

In diesen Fällen werden folgende Stornogebühren je angemeldetem Teilnehmer berechnet:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises 14.-07. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises 06.-01. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises
a) Bei Leistungen der verschiedenen Beförderungsträger inkl. Sondertarifen gelten deren jeweiligen Geschäftsbedingungen und Stornokosten, auf die bei Rechnungsstellung hingewiesen wird bzw. beigefügt sind.
b) Bei allen Tauchkreuzfahrten/Seereisen (weltweit)
bis 180 Tage vor Reiseantritt Anzahlung wird zurückbezahlt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 100.- bis 60 Tage vor Reiseantritt 50% des Gesamtbetrages wird einbehalten weniger als 60 Tage vor Reiseantritt 100% des Gesamtbetrages wird einbehalten Bei Nichterscheinen und Storno nach Reisebeginn 100% des Gesamtbetrages wird einbehalten
Diese Regelung gilt auch bei kombinierten See-/Landreisen

Änderungen während der Reise sind ohne unsere Zustimmung unzulässig und beenden automatisch das bestehende Vertragsverhältnis. In diesem Falle sowie wenn der Reisende die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nimmt oder die gebuchte Reise vorzeitig abbricht, erfolgt keine Minderung oder Rückerstattung des Reisepreises.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter. Vorbehaltlich des Nachweises ersparter Kosten.

Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Veranstalter für:
Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen Zusammenstellung von Einzelleistungen Beschreibung der Einzelleistungen in Katalogen Bearbeitung der Reiseanmeldung Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen

Gesetzliche Haftungsbeschränkung und Verjährung: Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt.
soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden, allein aufgrund Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Führungen, Ausflüge etc.) und die in der Reisebeschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. sind alle von Reiseleitern vermittelten Ausflüge und Rundfahrten Fremdleistungen). Tritt der Reiseveranstalter nur als Reisevermittler auf, übernimmt er keine Haftung für die Leistungsträger. Der Kunde muss dann Forderungen bzw. Regressansprüche direkt an den bekannten Leistungsträger stellen und entbindet den als Reisevermittler auftretenden Reiseveranstalter von jeglicher Haftung.

Die Teilnahme an Sport- und Tauchveranstaltungen sowie Landprogrammen (z.B. Ausflüge etc.) erfolgt auf eigene Gefahr.

Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung darauf aufmerksam gemacht hat. Für den Erfolg der Beförderungsleistungen selbst tritt der Reiseveranstalter daher nicht ein.
Verjährung: Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten, Schadensansprüche aus unerlaubter Handlung 3 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

Die Abtretung von Reiseansprüchen gegen den Veranstalter, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.

Mitwirkungspflicht des Reisenden
Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu informieren.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese Leistungsstörungen nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärung ist die Reiseleitung bzw. die Agentur nicht befugt. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu.

Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen Nichterbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Pass, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung von Pass, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung der Reise geändert werden sollten.

Versicherung
Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Auf Wunsch kann der Reiseveranstalter solche Versicherungen vermitteln.

Gesundheit, Sport- und Tauchkurse
Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Beteiligung an Sport- und Tauchkursen und sonstigen Programmen bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und Tauchprogramme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss, ohne Anspruch auf Rückerstattung, zur Folge haben. Teilnehmer, die ein Tauchpaket buchen, müssen versichern, dass sie über die erforderliche Taucherfahrung verfügen (Brevet, Logbuch).

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Allgemeines
Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung.

Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck-, Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt.

Falls "Die Taucher" nur als Vermittler auftritt, gelten die Reisebedingungen des vermittelten Veranstalter.

Leistungs- und Erfüllungsort ist Böblingen
Gerichtsstand für Aktivklagen des Reiseveranstalters ist der Wohnsitz des Beklagten.

Änderungen der Reiseleistungen
Wir behalten uns Änderungen vor sei es für Schiffsrouten oder Flugverbindungen oder andere Leistungen.
Bei Buchungen seit dem 01.01.2000 sind diese Reisebedingungen gültig!

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