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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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Geschäftsbedingungen Tauchausfahrten DIE TAUCHER Böblingen
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die nachstehenden Bedingungen für sich und die von ihm mit gemeldeten Personen an.
Abschluss des Vertrages: (Anmeldung / Bestätigung) Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit unserer schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für uns verbindlich. Bei Vertragsabschluss wird bei Tauchausfahrten eine Anzahlung von 20 % fällig. Die Ausfahrtenunterlagen werden unverzüglich nach Zahlung des vollständigen Reisepreises an den Teilnehmer ausgehändigt.
Leistungen: Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Leistungen. Orts, bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt. Für klimabedingte Einflüsse übernehmen wir keine Haftung. Bei Tauchausfahrten erfolgt die Anreise zum Veranstaltungsort und der Transport der benötigten Ausrüstungsgegenstände auf eigene Kosten und Gefahr.
Rücktritt durch den Kunden: Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, muss dies schriftlich erfolgen. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
In diesen Fällen werden folgende Stornogebühren berechnet: Ausfahrten: Bis 14 Tage vor Ausfahrtenbeginn EUR 50.- (Mehrtagesausfahrten) Bei Umbuchung EUR 30.- Ab 14.Tag bis Ausfahrtenbeginn 100% des jeweiligen Ausfahrtpreises. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reise - Rücktrittskosten - Versicherung!(Mehrtagesausfahrten)
Rücktritt durch den Veranstalter: Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der von uns festgelegten Mindestteilnehmerzahl, Ausfahrten 14 Tage vor Ausfahrtenbeginn abzusagen. Dann entstehen keine Kosten für den Anmelder.Und wir behalten uns vor, den namentlich genannten Instruktor auszuwechseln und/oder die Gruppenfahrt in eine Individualausfahrt umzubuchen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nimmt der Kunde Leistungen ( z.B. Flaschenfüllungen und Tauchgänge bei Non-Limit Angeboten) nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwerts durch den Veranstalter.
Haftung des Veranstalters: Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. Er ist verpflichtet die Ausfahrt so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat. Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen (Ausflüge etc.)
Tauchen: Die Teilnahme an Tauchveranstaltungen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Reise und Teilnahme an der Tauchveranstaltung bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit untersuchen zu lassen.
Andere Veranstalter: Bei Reisen, die nicht von uns veranstaltet werden, gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
17.02.07
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